Die Fachspezialisten des kantonalen Führungsstabes beurteilen die Lage laufend und werden bei einer Entspannung der Situation die Aufhebung des Feuer- und Feuerwerksverbotes beim Vorsteher des Sicherheits- und Justizdepartementes beantragen.
ABSOLUTES FEUERVERBOT BLEIBT BESTEHEN

Es ist weiterhin untersagt … … Feuer jeglicher Art im Freien zu entfachen.
… Feuerwerk (Raketen, Vulkane, Böller etc.), Höhenfeuer und Himmelslaternen zu zünden.
… brennende Zigarettenstummel und Streichhölzer wegzuwerfen. … Holzkohlegrills zu gebrauchen.
… Kerzen im Freien anzuzünden.
Ausserhalb der Wälder dürfen Gas- und Elektrogrills genutzt werden, wenn diese auf nicht brennbarem Untergrund stehen und der Abstand zu brennbarem Materialien gewährleistet ist. Es gilt, die nötige Vorsicht walten zu lassen. Erlaubt bleiben kommunale Grossfeuerwerke auf Seen, sofern der Abstand zum Ufer mindestens 350 Meter beträgt.
Wer unsicher ist, ob weitere Situationen ebenso unter das Verbot fallen, verzichtet besser. Das Verbot gilt bis auf Widerruf. Verstösse können polizeilich geahndet werden. Im Schadensfall haftet der Verursacher oder die Verursacherin.
Bestehen bleibt zudem das Verbot, Wasser aus Oberflächengewässern zu benutzen.