Die Stadt Wil nimmt das Urteil zur Kenntnis und weist darauf hin, dass sie nach umfangreichen Abklärungen zur Einschätzung kam, dass eine freihändige Vergabe vertretbar ist.
Die Stadt Wil nimmt das Urteil zur Kenntnis und weist darauf hin, dass sie nach umfangreichen Abklärungen zur Einschätzung kam, dass eine freihändige Vergabe vertretbar ist.
Das Verwaltungsgericht St. Gallen hat eine Beschwerde der Wettbewerbskommission (Weko) gegen die Politische Gemeinde Wil gutgeheissen. Es hält fest, dass die Voraussetzungen für eine freihändige Vergabe nicht erfüllt gewesen seien, da die Auftragnehmerin Sustainance GmbH im Wettbewerb mit anderen Anbietern stehe. Das Gericht kam ausserdem zum Schluss, dass in diesem Fall keine gesetzliche Ausnahmebestimmung anwendbar gewesen sei.
Umfangreiche Abklärungen der Stadt Wil
Die Stadt Wil nimmt dieses Urteil zur Kenntnis. Sie weist darauf hin, dass sie vor dem Vergabeentscheid die möglichen Vorgehensweisen abklärte, wobei sie zur Einschätzung kam, dass eine freihändige Vergabe aufgrund des konkreten Sachverhalts vertretbar ist. Bei dieser Einschätzung war auch der wirtschaftliche Umgang mit öffentlichen Mitteln ausschlaggebend.
Die Stadt Wil hielt sich an die formellen Vorgaben und publizierte den Zuschlag, wobei dieser durch die Weko angefochten wurde. Beim Entscheid handelt es sich um einen Feststellungsentscheid. Das Verwaltungsgericht hat demnach ein rechtswidriges Verhalten festgestellt, allerdings hat dies keine Auswirkungen auf das konkrete Vertragsverhältnis.
Nachhaltige Governance in der Stadt Wil