(Stadt Wil) Dem Urteil vorausgegangen ist ein Rekurs von S. Koller gegen eine Gebührenrechnung, welcher von der Verwaltungsrekurskommission und nun auch durch das Verwaltungsgericht gutgeheissen wurde. Der Stadtrat erarbeitet in diesen Tagen eine Rechtsgrundlage, welche anschliessend dem Parlament zur Genehmigung unterbreitet wird.
Bis dahin wird auf eine Gebührenerhebung gestützt auf das Reglement über die Schul- und Sportanlagen verzichtet. Für die ausschliesslich private oder kommerzielle Nutzung der Schul- und Sportanlagen bleibt die Verrechnung von effektiven Aufwendungen vorbehalten.