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Zuzwil SG
10.11.2022

Grundwasserschutzzonen werden angepasst

Die Grundwasserfassung «Grund» liegt rund 800m südlich von Züberwangen, nördlich der Autobahn A1. Das Umland wird land- und forstwirtschaftlich genutzt. Bild: Gemeinde Zuzwil
Die Versorgung der Schweizer Bevölkerung mit Trinkwasser basiert vorwiegend auf kommunalen und regionalen Wasserversorgungsbetrieben. Südlich von Zuzwil gibt es die drei Grundwasserfassungen «Grund», «Thurau» und «Thursteg». Der Schutz derselben wurde nun unter Berücksichtigung der Gewässerschutzgesetzgebung überarbeitet.

Die Wasserkorporation Zuzwil stellt für die Gemeinde Zuzwil in den Dörfern Zuzwil, Züberwangen und Weieren sowie für Teile der Gemeinden Wuppenau (Hosenruck), Wil (Tüfenwies) und Niederhelfenschwil (Laupen) die Wasserversorgung sicher. Aktuell werden rund 5’800 Personen mit Trink- und Brauchwasser versorgt. Die Dorfzone, welche die drei Dörfer umfasst, wird durch die Reservoire Leuberg und Lindau versorgt. Die Hochzone umfasst die Hangregionen Lindau und Sonnenberg oberhalb von 560m und wird durch das Reservoir Burg gespeist. Die Wasserbeschaffung beträgt im Mittel der letzten zehn Jahre rund 500’000 Kubikmeter pro Jahr.

Grundwasserschutz

Öffentliche Wasserversorgungen müssen gemäss den Bestimmungen des Gewässerschutzgesetzes zum Schutz des Grundwassers Schutzzonen um Grundwasser- und Quellfassungen ausscheiden. Die Schutzzonen haben die Aufgabe, das Grund- und Quellwasser im Einzugsgebiet von Trinkwasserfassungen vor Verunreinigungen zu schützen. Die Dimensionierung der Schutzzonen ist vor allem von den Fliessverhältnissen, das heisst von den Fliessrichtungen und den  Fliessgeschwindigkeiten des Grundwassers, abhängig.

Ziel und Zweck

Grund- und Quellwasser sind ein wichtiger Bestandteil des Wasserkreislaufes und der verschiedenen Ökosysteme. Grundwasser ist mit einem Anteil von über 80 Prozent der wichtigste und wertvollste Rohstoff für die Trinkwasserversorgung der Schweiz. Der Schutz des Grundwassers ist von grosser Bedeutung, damit es auch kommenden Generationen in ausreichenden Mengen und guter Qualität zur Verfügung steht. Im Kanton St.Gallen wurde die Aufgabe zur Überprüfung dieser Vorgaben an die Gemeinden weiterdelegiert. Das geförderte Grundwasser wird regelmässig in  akteriologischer und chemischer Hinsicht kontrolliert und weist eine gute Qualität auf.

Erlasse überarbeitet

Das Grundwasserschutzreglement und der Plan für die Grundwasserschutzzone für die Grundwasserfassung «Grund» sind seit dem Jahr 2003 rechtskräftig, die Erlasse für die «Thurau» seit 1987 und für die Zone «Thursteg» seit 1988. Ende 2020 beschloss die Wasserkorporation Zuzwil, die Schutzzonenunterlagen zu überarbeiten. Die Grundwassersschutzzone «Grund» wird etwas grösser, die Schutzzonen «Thurau» und «Thursteg» werden aufgrund der neuen Erkenntnisse kleiner. Der Gemeinderat nahm die überarbeiteten Erlasse zur Kenntnis und reichte diese dem kantonalen Amt für Wasser und Energie (AWE) zur Vorprüfung ein. Weil die Schutzzonen auch teilweise in den Gemeinden Uzwil und Wil liegen, lud er diese ein, die Erlasse ebenfalls zu genehmigen. Wenn das AWE die Erlasse als für genehmigungsfähig erachtet, findet anschliessend das Auflage- und Einspracheverfahren statt.

Gemeinde Zuzwil / wil24.ch