Worum geht es in den beiden Reglementen?
Im «Reglement Technische Betriebe» sind die rechtlichen Grundlagen seit der Verselbständigung der TBF festgelegt. Nebst der Rechtsform, den Geschäftsgrundsätzen und den Konzessionen sind die Befugnisse und Aufgaben des Gemeinderates und des Verwaltungsrates definiert.
Im «Reglement für die Gebührenerhebung durch die Technischen Betriebe Flawil (TBF)» sind die rechtlichen Grundlagen für die Abrechnung festgehalten. Nebst den allgemeinen Bestimmungen wird beschrieben, welche Gebührenarten pro Versorgung (Strom, Gas, Wasser, Kommunikation) erhoben werden dürfen.
Worum geht es in den Nachträgen?
In Artikel 3 des Reglements Technische Betriebe ist festgelegt, dass wir unsere Kundinnen und Kunden mit Elektrizität, Trinkwasser, Erdgas und Dienstleistungen versorgen können. Diese Aufzählung soll um «Wärme» ergänzt werden. Ebenfalls soll mit «Kommunikation» das bereits realisierte Glasfasernetz im Reglement integriert werden.
Im Reglement für die Gebührenerhebung durch die Technischen Betriebe Flawil (TBF) sind die Nachträge etwas umfangreicher. Im Grundsatz geht es aber auch darum, dass nebst Strom, Gas und Wasser neu auch Wärme abgerechnet werden kann (Art. 2a, Art. 5d und Art. 32-37). Die übrigen Anpassungen in Artikel 5a-c sind Präzisierungen in der bisherigen Formulierung. Die beschriebenen Zuschläge werden weder geändert, noch ist dies geplant.
Wie funktioniert das Referendum?
Der Gemeinderat hat die oben beschriebenen Nachträge zu den TBF-Reglementen gutgeheissen und beschlossen. Das fakultative Referendum gibt dem Flawiler Stimmvolk die Möglichkeit, per Unterschriftensammlung eine Urnenabstimmung zu den Beschlüssen des Gemeinderates zu verlangen. Wer diese Nachträge gutheissen will, braucht nichts zu unternehmen. Wer verhindern will, dass den Technischen Betrieben Flawil die Möglichkeit eingeräumt wird, nachhaltige Wärmenetze zu bauen, kann das Referendum unterschreiben.
Was geschieht, wenn das Referendum zu Stande kommt?
Wenn das Referendum rechtsgültig eingereicht wird, kommt es im Jahr 2024 zu einer Abstimmung über die Nachträge zu den TBF-Reglementen. Das Flawiler Stimmvolk kann dann über die oben beschriebenen Anpassungen der Reglemente abstimmen.
Kann über die Wärmeprojekte einzeln abgestimmt werden?
Die TBF sind ein selbständiges öffentlich-rechtliches Unternehmen, das im Rahmen der Eignerstrategie weitgehend unabhängig von politischen Prozessen agieren kann. Das ermöglicht marktnahe und rasche Entscheide, welche durch den Verwaltungsrat getroffen werden können. Genau dies hat das Flawiler Stimmvolk mit dem Ausgliederungsbeschluss vom Jahr 2016 so gewollt.
Solange die TBF ihre Projekte selbst finanzieren können, ist darum keine Mitsprache der Bürgerschaft erforderlich. Falls bei einem Projekt in der Grössenordnung von 45 Millionen Franken die Gemeinde in die Finanzierung involviert wird, gelten die Regeln der Gemeindeordnung. Bei Ausgaben über einer Million Franken beschliesst die Bürgerversammlung, bei Ausgaben über drei Millionen Franken beschliesst die Bürgerschaft an der Urne.
Da bei beiden Wärmenetzen erst Vorprojekte am Laufen sind, steht die Finanzierung noch nicht fest. Daher ist im Moment auch noch nicht klar, ob es zu einer Abstimmung kommen wird.
Wie finanziert die TBF ein 45 Millionen Projekt?
Der TBF stehen die gleichen Finanzierungsmöglichkeiten wie einem privatwirtschaftlichen Unternehmen offen. Am ehesten werden Bankkredite in Anspruch genommen. Die Banken gewähren solche Kredite nur, wenn entsprechende Businesspläne vorliegen, mit denen eine Rückzahlung der Kredite sichergestellt ist.
Neben der Konkretisierung der beiden Projekte wird es eine wichtige Aufgabe der nächsten Wochen sein, die Kosten und die Rendite zu ermitteln. Zur Finanzierung des ARA-Projekts muss den Geldgebern aufgezeigt werden, wie die Investition in die Wärmeinfrastruktur mit Erlösen aus der Wärmeversorgung amortisiert werden kann.
Unabhängig von der Finanzierung dürfen die Projekte die Flawiler Steuerzahlerinnen und Steuerzahler nichts kosten, da die Kredite mit dem Erlös der Wärmeversorgung zurückbezahlt werden müssen.
Wer kann von der Flawiler Fernwärme profitieren?
Gemäss dem Bericht «Fernwärme für Flawil» der TBF sind zwei Projekte in Planung. Liegenschaften innerhalb der Versorgungsperimeter können ans Fernwärmenetz geschlossen werden. Zum Zeitpunkt des Entscheides, ob jemand ans Fernwärmenetz anschliessen will oder nicht, müssen alle Details der Tarife und der technischen Anschlussbedingungen bereitliegen.
Wie weit ist die Planung für die Fernwärmeprojekte fortgeschritten?
Die umfangreichen Abklärungen über die Rechtslage, die Machbarkeit, die Finanzierbarkeit und die Wirtschaftlichkeit laufen im Moment alle parallel, da die Zeit in beiden Projekten der kritische Faktor ist. Im Botsberg muss die Wärme für den ersten Grosskunden per Ende 2025 bereitstehen. Im Zentrum von Flawil soll die Sanierung der St. Galler-/Wilerstrasse Mitte des Jahres 2024 starten. Bis zu diesem Zeitpunkt muss der Entscheid gefallen sein, ob das Wärmenetz «ARA» realisiert wird und die Hauptleitungen in der St. Galler-/Wilerstrasse gebaut werden können. Jede Verzögerung gefährdet den positiven Ausgang beider Projekte.