In der laufenden Zonenplanrevision ist der flächengleiche Zonentausch der Gebiete Büel (Oberhofen) und des Gebiets Bruggwise vorgesehen. Der Gemeinderat Münchwilen hat den Entschluss gefasst, das Land Bruggwise (22'200 Quadratmeter Arbeitszone Gewerbe) zu erwerben. Zudem soll die neu ausgezonte flächengleiche Landwirtschaftsfläche Büel als Realersatzmöglichkeit erworben werden. Die Investitionen für die 44'400 Quadratmeter Land belaufen sich insgesamt auf rund 4.7 Mio. Franken.
Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger von Münchwilen werden am 9. Juni 2024 an der Urne über diese Investition zu befinden haben.
Veränderte Ausgangslage
Bis im vergangenen Sommer ist der Gemeinderat davon ausgegangen, dass die Sutter-Stöttner Stiftung die beiden Parzellen übernehmen wird. Dem Gemeinderat wurde dann mitgeteilt, dass die Stiftung diesen Plan verworfen hat. In der neuen Ausgangslage steht zur Debatte, dass die Bruggwise durch einen fremden Investor übernommen wird. Dem Gemeinderat ist es aber äusserst wichtig, dass vorhandenes Gewerbeland, nach welchem ein grosser Bedarf in der Gemeinde besteht, prioritär dem Münchwiler Gewerbe zur Verfügung gestellt werden kann. Deshalb ist es wesentlich, dass die Kontrolle über den zukünftigen Landverkauf in den Händen des Gemeinderates bleibt. Darum soll das Land durch die Gemeinde erworben werden.
Zudem soll auch das Landwirtschaftsland Büel gekauft werden. Zum einen als Realersatzmöglichkeit, zum anderen soll dieses Land am Dorfrand von Münchwilen ökologisch aufgewertet werden. Dazu gehört auch ein Bauverbot auf dem Grundstück Büel.
Beschluss Gemeinderat
Der Erwerb von Grundstücken von mehr als CHF 3,0 Mio. wird von den Stimmberechtigten an der Urne entschieden (GO Art. 9 lit. b). Das Datum der Urnenabstimmung für den Kauf der Bruggwise und Büel ist auf den 9. Juni 2024 festgelegt worden.
Insgesamt beläuft sich die Investition für die 44'400 Quadratmeter Land auf rund 4.7 Mio. Franken. Das Landwirtschaftsland wird zum Landwirtschaftspreis erworben. Der Gemeinderat geht mit dieser Investition grundsätzlich kein finanzielles Risiko ein, sondern erhält als Gegenwert das Land.
Gewerbeland Büel
Aus der Gesamtbetrachtung und aus den Zukunftsszenarien für das Gebiet Oberhofen ist die Erkenntnis gereift, dass eine Auszonung an diesem Ort zweckmässig und anzustreben ist. Die Parzelle eignet sich losgelöst von der Firma Diversey Schweiz nicht für eine eigenständig Gewerbenutzung. Die seinerzeitige Einzonung hatte die Möglichkeit für eine Erweiterung der Produktionsfläche vorgesehen. Mit dem Verkauf des Grundstückes an die Firma Lark Hill AG wurde diese Option hinfällig.
Ein Verbleib der Gewerbezonenfläche an diesem Ort ist aus mehreren Gründen nicht nur unerwünscht, sondern auch aus planerischen Gründen nicht mehr vertretbar. Die Erschliessung für Dritte wäre sehr aufwändig und müsste via den Dorfkern und Wohngebiet zum Rande des Baugebiets erfolgen. Der Gestaltungsplan Oberhofen sieht angrenzend im Osten eine Wohnentwicklung vor, deren Standortqualität durch zusätzliches Gewerbegebiet beeinträchtigt wäre. Das zwischenzeitlich stark expandierende regionale Alterszentrum Tannzapfenland liegt in unmittelbarer Nähe. Eine Nutzung als Gewerbeland würde zu verstärkter und unerwünschter Lärmimmission führen. Der Zugang ins Naherholungsgebiet wäre stark eingeschränkt.