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Kanton SG
20.02.2024

Kantonale Beiträge an kulturell bedeutsame Viehschauen bleiben

Bild: gossau24.ch/jg
Die SVP-Fraktion im Kantonsrat vermeldet einen Abstimmungserfolg. Sie konnte am Dienstag, 20. Februar 2024, im St.Galler Kantonsrat alle drei bürgerlichen Fraktionen für einen Auftrag an die Regierung gewinnen. Nach einer emotionalen Debatte stimmten 97 von 120 Kantonsräten dafür, dass die jährlichen Beiträge an Viehschauen und Viehmärkte bestehen bleiben und deren Grundlage nicht aus dem Landwirtschaftsgesetz gestrichen werden.

Die SVP-Fraktion zeigt sich erfreut über diesen klaren Entscheid des Kantonsrates, denn ohne die jährlichen Beiträge des Kantons wäre die Durchführung von Viehschauen für den St.Galler Braunviehzuchtverband finanziell kaum mehr möglich gewesen.

Die St.Galler Regierung plante im Rahmen des Aufgaben- und Finanzplans 2025-2027, ab 2026 die jährlichen Beiträge an Viehschauen von jährlich CHF 80’000 zu streichen. Auch die regionalen Viehmärkte profitieren heute von diesen Geldern. Die Streichung der Beiträge sollte im Rahmen einer geplanten Revision des Landwirtschaftsgesetzes erfolgen. Die Regierung argumentierte, dass die Förderung von und die Beiträge an Viehschauen und Viehmärkte in die Zuständigkeit der politischen Gemeinden fallen sollen.

Viehschauen sind eine wichtige Tradition im Kanton und ein Feiertag für die St. Galler Bauernfamilien und als solche weiterhin zu unterstützen. Sie sind wichtig für die Zucht und dienen dem Austausch zwischen der bäuerlichen und nicht-bäuerlichen Bevölkerung. Für die SVP-Fraktion ist es beeindruckend, was die Verantwortlichen auch mit Hilfe des Kantonsbeitrags jedes Jahr auf die Beine stellen.

pd. / SVP Kanton St.Gallen