Warum hat das Bundesgericht so entschieden?
Das Gericht sieht in der geschlechtergetrennten Ausbildung und der katholischen Ausrichtung Verstösse gegen die Glaubensfreiheit und das Diskriminierungsverbot. Die Schule erfüllt ihren öffentlichen Auftrag nicht neutral.
Wie reagiert die Stiftung Schule St.Katharina?
Die Stiftung zeigt sich betroffen, prüft jedoch Anpassungen und möchte mit der Stadt eine Lösung finden. Der Stiftungsrat berät im Februar über die nächsten Schritte – wenn die schriftliche Urteilsverkündung vorliegt.
Was bedeutet das Urteil für die Zukunft des Kathis?
Die Schule muss grundlegende Reformen umsetzen, um weiterhin öffentliche Gelder zu erhalten. Ohne diese droht die Privatisierung oder gar das Ende.
Welche Reformen sind nötig?
Gemischtgeschlechtlicher Unterricht und die Reduktion religiöser Aktivitäten sind zentrale Punkte, die diskutiert werden.
Ist eine rein private Finanzierung möglich?
Die Umstellung auf eine reine Privatschule wäre finanziell herausfordernd. Aktuell zahlen nur wenige Schülerinnen das volle Schulgeld von etwa 20'000 Franken.
Was passiert mit den Schülerinnen, die derzeit am Kathi sind?
Der Betrieb läuft vorerst weiter. Auch der nächste Jahrgang kann sich wie gewohnt anmelden, und die Schülerinnen sollen ihre Schulzeit abschliessen können.
Welche Auswirkungen hat das Urteil auf andere Schulen?
Das Urteil könnte auch andere geschlechtergetrennte Schulen mit öffentlichem Auftrag betreffen, etwa die Maitlisek in Gossau.
Wie positioniert sich die Stadt Wil?
Die Stadt unterstützt das Kathi, macht aber klar, dass Reformen notwendig sind, um die Vorgaben des Bundesgerichts zu erfüllen.
Wie reagieren Betroffene auf das Urteil?
Eltern, Schülerinnen und Lehrkräfte sind verunsichert. Viele betonen die Vorteile der geschlechtergetrennten Ausbildung und hoffen, dass die Tradition erhalten bleibt.
Wann werden konkrete Entscheidungen erwartet?
Die schriftliche Urteilsbegründung wird in wenigen Wochen erwartet. Erste Reformpläne könnten im Sommer 2025 greifen, grundlegende Änderungen sind bis 2028 möglich. So zumindest lässt sich Donat Ledergerber, Leiter des Departements Bildung und Sport der Stadt Wil, in der heutigen Wiler Zeitung zitieren.
Wie reagiert der Beschwerdeführer Sebastian Koller?
Er macht trotz Sieg keine Freudensprünge. Zwar sei er froh, dass nach neun Jahren vor Gericht ein Urteil gefällt worden sei, das seinem Anliegen zustimme. Aber es sei ein herber Schlag für viele Schulen.