Leserbrief:
Am 28. September stimmen wir über die Abschaffung des Eigenmietwerts ab. Doch die Abstimmungsfrage, bzw. der entsprechende Artikel 127 Abs. 2bis spricht von einer Steuer auf Zweitliegenschaften. So entsteht der Eindruck, es gehe um Ferienhäuser und Zweitwohnungen. In Wirklichkeit betrifft die Vorlage aber in erster Linie die Abschaffung des Eigenmietwerts bei den selbstbewohnten Erstwohnungen also bei den eigenen Häusern und Wohnungen.
National- und Ständerat haben es verpasst, diesen Kernpunkt klar und transparent im Gesetzestext festzuhalten. Statt einer verständlichen Formulierung, die offenlegt, worum es wirklich geht, wurde ein komplizierter Text beschlossen, der von der Schaffung einer Liegenschaftssteuer spricht. Für die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger ist deshalb kaum erkennbar, worüber sie tatsächlich abstimmen.
Gesetze sollten transparent und verständlich sein. Diese Vorlage zeigt leider das Gegenteil: ein Nebel aus juristischen Formulierungen, wo Klarheit angebracht gewesen wäre. Es ist eine Zumutung, dass das Parlament den Stimmberechtigten eine derart unsaubere Gesetzgebungsarbeit präsentiert.
Erwin Böhi