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Zuzwil SG
11.09.2025

Zuzwiler Strompreise und Tarifstruktur 2026

Bild: wil2.ch / jg
Die gesetzlichen Vorgaben des Stromversorgungs- und Energiegesetzes sowie die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien erfordern Anpassungen an den Strompreisen und der Tarifstruktur in der Gemeinde Zuzwil. Der Niedertarif gilt neu tagsüber von 10 bis 17 Uhr. Neu wird ein Leistungspreis im Haushaltstarif eingeführt.

Diese und weitere Anpassungen sollen dazu dienen, eine stabile und finanzierbare Stromversorgung sicherzustellen, welche zudem den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Dank dieser Änderungen sinken die Strompreise um durchschnittlich vier Prozent. Die Stromrechnungen an die Haushalte werden ab dem Jahr 2026 quartalsweise versandt. 

Änderung Hoch- und Niedertarif

Bisher galt tagsüber der Hochtarif und in der Nacht sowie am Samstag und Sonntag der Niedertarif. Ab 1. Januar 2026 gilt von Montag bis Sonntag täglich zwischen 10 Neue Position auf Stromrechnung und 17 Uhr der Niedertarif. In den übrigen Stunden wird der Hochtarif angewendet. Diese Massnahme trägt dem veränderten Verbrauchsverhalten und dem steigenden Anteil erneuerbarer Energien Rechnung und hat zum Ziel, den lokal produzierten Solarstrom am Tag optimal zu nutzen sowie das Gesamtsystem zu entlasten. Während des Sommerhalbjahres wird mehr Strom in das Vorliegernetz zurückgespeist als verbraucht wird. Die Tarifmodelländerung kann, je nach Verbrauchsverhalten, zu tieferen Kosten führen und erleichtert den Bezug von mehr Strom aus erneuerbaren Quellen, insbesondere durch Nutzung des Niedertarifs am Tag. 

Leistungspreis im Haushaltstarif

Mit der Einführung eines leistungsbasierten Netztarifs für den Haushalt wird die verursachergerechte Verteilung der Netzkosten gestärkt. Die Netzkosten hängen massgeblich von den gleichzeitig beanspruchten Leistungsbezügen ab. Leistungsspitzen − kurzfristig sehr hohe Stromverbräuche − belasten das Netz stark und erfordern aufwändige und kostspielige Netzausbauten. Die Kosten des Netzausbaus werden verursachergerecht verteilt; hohe gleichzeitige Leistungsbezüge führen zu einem höheren Kostenanteil. Der Leistungspreis hat das Ziel, ein bewussteres Verbrauchsverhalten zu schaffen, einen gleichmässigeren Energieverbrauch zu fördern sowie einen Beitrag zur Netzstabilität und Kosteneffizienz zu leisten. 

Neue Position auf Stromrechnung

Das Stromversorgungsgesetz verlangt ab dem 1. Januar 2026, dass die Messkosten separat auf der Stromrechnung auszuweisen sind. Die Messkosten decken die Kosten rund ums Messen: Stromzähler, Fernablesung und Datenverarbeitung. Bisher waren diese Kosten Teil der Netznutzung und wurden mit dem Verbrauch und möglichen Leistungsspitzen verrechnet. Unverändert bleibt der Grundpreis in der Netznutzung. Die Grundpauschale fällt auch dann an, wenn kein Strom bezogen wird, denn das Stromnetz, der Betrieb und alle Systeme müssen jederzeit bereitstehen. Das EW als Versorger unterliegt der Versorgungspflicht, unabhängig davon, ob und wie viel Strom jemand bezieht.

Geräte flexibel steuern

Das EW sieht ab dem neuen Jahr vor, standardmässig Geräte wie Wärmepumpen, Boiler oder E-Auto-Ladestationen flexibel zu steuern, um das Stromnetz gezielt zu entlasten – dies erhöht die Versorgungssicherheit und reduziert den zukünftigen Netzausbaubedarf. Kundinnen und Kunden, die diese Steuerung nicht wünschen und die Flexibilität behalten möchten, haben einen Zuschlag von 1 Rp./kWh in der Netznutzung zu bezahlen, welcher auf den Hoch- und Niedertarif der jeweiligen Tarifgruppe angewendet wird. 

Rückliefervergütung

Die Rückliefervergütung ändert sich ab dem nächsten Jahr in der Schweiz grundlegend: Die Höhe der Vergütung für eingespeisten Strom richtet sich nach dem quartalsweisen gemittelten Marktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung. Der Mindestpreis ist schweizweit harmonisiert. Der Bundesrat legt für Anlagen mit einer Leistung von weniger als 150 kW Minimalvergütungen fest, diese beträgt minimal 6 Rp./kWh. Das Elektrizitätswerk übernimmt diese Ansätze.

Netznutzung

Die Netznutzungspreise sinken derzeit trotz erheblicher Investitionen, weil das gut unterhaltene Netz sich in einer Phase geringerer Erneuerungs- und Ausbauaufwände befindet. Künftig sind jedoch steigende Netzkosten möglich, wenn der Investitionsbedarf wieder steigt. Investitionen sind weiterhin erforderlich, um den Umbau des Energiesystems zu unterstützen und die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Mit technischen Massnahmen wird die Netzleistung optimiert, während finanzielle Massnahmen die Investitionen langfristig absichern. 

Energiepreise

Aufgrund tieferer Beschaffungskosten am Strommarkt können die Energiepreise gesenkt werden. Die Anpassung erfolgt nach den Rahmenbedingungen des Energiegesetzes und spiegelt die tatsächlichen Beschaffungskosten wider.

Abgaben

Folgende Abgaben werden gesenkt oder erhöht:

  • die Systemdienstleistungen der Swissgrid werden auf 0,27 Rp./ kWh gesenkt (-51 %)
  • die Abgabe für die Wasserreserve wird von 0,23 Rp./kWh auf 0,41 Rp./kWh erhöht (+78 %) 
  • der Netzzuschlag bleibt unverändert bei 2,3 Rp./kWh
  • die Abgaben für solidarisierte Kosten werden neu eingeführt und betragen 0,05 Rp./kWh 
  • die Gemeindeabgaben bleiben unverändert bei 1,05 Rp./kWh

Kundenportal 

Das EW bietet allen Bezügerinnen und Bezügern ein Kundenportal an. Damit haben Sie rund um die Uhr Zugriff auf Ihre Verbrauchs- und Lastgangdaten, insbesondere auch die monatlichen Leistungsspitzen. Nach Ihrem ersten Login unter www.strom.zuzwil.ch werden Ihre Daten fortlaufend aufgezeichnet und übersichtlich dargestellt. Weitere Informationen zu den Energiepreisen 2026 finden Sie auf der Webseite der Gemeinde Zuzwil, www.zuzwil.ch. 

PD