Home Region Sport Magazin Schweiz/Ausland Agenda
Kanton SG
17.09.2025
17.09.2025 11:49 Uhr

Bundesgericht stoppt Mädchenschulen – Kanton reagiert

Wiler Mädchensekundarschule «Kathi». Bild: wil24.ch
Der St. Galler Kantonsrat hat heute, 17. September 2025, eine Motion beschlossen, die den Fortbestand von Schulen wie der Wiler Mädchensekundarschule «Kathi» sichern soll. Die Motion will mit einer Verfassungsänderung die pädagogische Vielfalt sichern und geschlechtergetrennten Unterricht weiterhin ermöglichen. GLP-Kantonsrätin Franziska Cavelti Häller (Jonschwil) kommentiert den Entscheid.

Das Bundesgericht hat den Betrieb der Wiler Mädchensekundarschule «Kathi» als verfassungswidrig beurteilt. Die stark konfessionellen Inhalte verletzen das Neutralitätsgebot, der Ausschluss von Knaben den Grundsatz des gemischtgeschlechtlichen Unterrichts. Damit ist auch die Zukunft weiterer christlich-humanistisch geprägter Oberstufenschulen wie der Maitlisek Gossau oder der Waid Mörschwil gefährdet.

Um diese Schulformen zu sichern, verlangt eine Motion die Anpassung der Kantonsverfassung. Gemeinden sollen befugt sein, Verträge mit privaten Schulen abzuschliessen und Schulgeldbeiträge zu leisten – sofern der Zugang allen offensteht und religiöser Unterricht freiwillig bleibt. Zugleich soll festgeschrieben werden, dass geschlechtergetrennter Unterricht auf der Oberstufe bis zu drei Jahren zulässig ist. Diese Motion wurde von einer Mehrheit der Kantonsrätinnen und Kantonsräte unterzeichnet. Die Argumente sind klar: Die Motion möchte sicherstellen, dass die pädagogische Vielfalt im Kanton erhalten bleibt und seit Jahrzehnten erfolgreiche Schulen wie das Kathi in Wil bestehen bleiben können. Zudem wird das Bundesgerichtsurteil als Eingriff in die Bildungshoheit der Kantone empfunden. Die Frage ist emotional. Die Meinungen zu diesen Schulen lassen sich nicht an Fraktionen oder Parteien festmachen.

Unser Bildungssystem lebt von Vielfalt. Unterschiedliche pädagogische Ansätze ermöglichen es, den Bedürfnissen und Talenten der Schülerinnen und Schüler gerecht zu werden. Diese Vielfalt darf nicht aus rein ideologischen Gründen eingeschränkt oder gar abgewürgt werden.

Gerade Wertschulen, die auf klaren Grundhaltungen aufbauen, leisten einen wichtigen Beitrag zur Erziehung junger Menschen. Ebenso haben geschlechtergetrennte Schulen ihre Berechtigung. Zahlreiche Studien und Erfahrungen zeigen, dass Monoedukation für gewisse Entwicklungsphasen pädagogische Vorteile bringt und Schülerinnen und Schüler in ihrem Lernen stärkt.

Es geht nicht darum, eine Schulform über die andere zu stellen, sondern darum, die Wahlfreiheit zu sichern und bewährte Bildungsangebote nicht leichtfertig preiszugeben. Wer die Vielfalt bewahrt, stärkt das ganze Bildungssystem – und damit unsere Kinder und Jugendlichen. Glücklicherweise – aus meiner persönlichen Sicht – wurde die Motion überwiesen und damit der Weg zur Änderung der Kantonsverfassung geebnet.

Franziska Cavelti Häller
GLP-Kantonsrätin, Jonschwil

FC / jg