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Schweiz
21.11.2025

Hautfarbe als Fahndungsmerkmal wird wieder eingeführt

Bundesrat Jans krebst beim Hautfarbe-Verbot zurück Bild: EJPD
Nachdem das Bundesamt für Polizei im September 2025 angekündigt hatte, die Hautfarbe bei Fahndungen nicht mehr zu nennen, korrigiert Justizminister Beat Jans den Entscheid. Das Merkmal wird wieder aufgenommen, allerdings in angepasster Form.

Erst Anfang September gab das Bundesamt für Polizei (Fedpol) bekannt, bei Fahndungen die Hautfarbe einer gesuchten Person nicht mehr als Identifikationsmerkmal zu verwenden.

Die Entscheidung löste breite Kritik aus.

Nun teilt Justizminister Beat Jans mit, dass das Merkmal der Hautfarbe wieder eingeführt wird, jedoch mit einigen Anpassungen.

Der Bundesrat erklärt: «Das Fedpol wird in Absprache mit den Kantonspolizeien eine Kategorisierung nach Hautfarbe im Ripol sicherstellen.» Gleichzeitig soll die Modernisierung der bestehenden Kategorien genutzt werden.

Jans betont jedoch die geringe Nutzung des Merkmals in der Praxis: «Die Auswertung der Ripol-Daten hat ergeben, dass aktuell weniger als 1 Prozent der Personenausschreibungen eine Angabe der Hautfarbe enthalten.» Die Entscheidung zur Wiedereinführung folgte auf eine Konsultation mit den Kantonen Anfang November.

Die Mehrheit der Kantonspolizeien wollte an der Möglichkeit festhalten, die Hautfarbe weiterhin zu erfassen.

Auch Änderungen an bestehenden Kategorien werden als notwendig erachtet. Jans hält fest: «Das Ziel ist, die Präzision und damit die Qualität der erfassten Daten zu erhöhen und so die Effizienz und Effektivität der Fahndungen zu verbessern.»

Nach dem ursprünglichen Entscheid waren aus verschiedenen politischen Lagern kritische Reaktionen laut geworden. So bezeichnete SVP-Nationalrat Mauro Tuena die Abschaffung der Hautfarben-Angabe als Sicherheitsrisiko. Seine Parteikollegin Nina Fehr Düsel meinte, es sei erschreckend, dass aus politischer Korrektheit die Sicherheit leide.

stz.
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