Vogelgrippe in Wil löst landesweite Schutzmassnahmen aus - auch für Hobbyhalter
Die wichtigsten Massnahmen im Überblick
- Ausläufe müssen so gesichert werden, dass kein direkter Kontakt zu Wildvögeln möglich ist (z. B. Netze, Überdachungen).
- Unterschiedliche Geflügelarten wie Hühner, Gänse oder Enten dürfen nicht zusammen gehalten werden.
- Strikte Hygieneregeln: Zutritt nur mit sauberen Schuhen und Kleidung, möglichst separate Stallkleidung.
- Besucher von Geflügelhaltungen auf ein Minimum beschränken, Tiertransporte vermeiden.
- Alle Hobbyhaltungen müssen weiterhin bei den kantonalen Veterinärdiensten registriert sein.
- Tote oder kranke Wildvögel nicht berühren – stattdessen Meldung an Wildhut, Polizei oder Veterinäramt.
Warum der Fall in Wil besonders ist
Während bisher meist Zugvögel betroffen waren, wurde das Virus in Wil bei Vögeln gefunden, die dauerhaft in einem Gewässer leben. Das deutet auf eine vermehrte Viruszirkulation in lokalen Populationen hin – ein deutlich höheres Risiko für Hausgeflügel.
Die bisherigen regionalen Schutzmassnahmen: ein 3 km breiter Streifen entlang des Bodensee und des Rhein bis St. Margrethen sowie entlang des Zürichsee (dort galten spezielle Verpflichtungen für Geflügelhaltungen). Im Mai 2023 wurden im Kanton St. Gallen zudem Möwen positiv auf das Virus getestet, worauf in einem Kontrollgebiet im Linthgebiet bzw. Rheintal entsprechende Schutzmassnahmen für Geflügelhaltungen angeordnet wurden.
Bedeutung für die Region Wil
Geflügelhaltende müssen die neuen Vorschriften konsequent umsetzen, insbesondere in der Nähe von Gewässern oder an Orten, an denen Wildvögel häufig vorkommen. Auch die Bevölkerung ist aufgefordert, bei verdächtigen Wildvögeln keine Eigeninitiative zu ergreifen, sondern die Behörden zu informieren.
Folgen des Falls am Wiler Stadtweier
Der Fall in Wil hat eine landesweite Reaktion ausgelöst. Die neuen Schutzmassnahmen sollen verhindern, dass das Virus in Geflügelhaltungen eingeschleppt wird. Die Region Wil wird damit zum Zentrum einer national relevanten Gesundheitsmassnahme.
Hinweis des Autors: Dieser Artikel basiert auf Informationen des BLV.