Auslöser der Interpellation ist eine Debatte, die weit über Wil hinausreicht: In mehreren Gemeinden des Kantons St.Gallen, etwa in Eschenbach und in der Stadt St.Gallen, wurde zuletzt öffentlich darüber gestritten, ob Lehrerinnen im Unterricht ein Kopftuch tragen dürfen. Genau hier setzt die Interpellation „Umgang mit religiösen Symbolen und Praktiken in den Wiler Schulen“ an, welche die SVP-Fraktion Wil mit Andreas Hüssy (SVP/SG) als Erstunterzeichner am 7. Dezember 2025 eingereicht hat.
Gibt es Regelungen?
Die Volksschule sei ein zentraler Ort der Integration und des friedlichen Zusammenlebens, hält Hüssy in der Interpellation fest. Wenn Lehrpersonen oder schulische Fachkräfte religiöse Symbole tragen, stelle sich die Frage, ob die Neutralität der öffentlichen Schule noch gewährleistet sei – und welche Vorbildwirkung dies auf Kinder und Jugendliche habe. Konkret will die SVP-Fraktion wissen, ob es in Wil Lehrerinnen oder schulische Hilfskräfte mit Kopftuch gibt und ob für das Schulpersonal spezielle Regelungen zum Tragen religiöser Symbole bestehen.
Auch religiös motivierte Ernährungswünsche werden nachgefragt
Die Interpellation geht aber deutlich weiter als die Kopftuchfrage. Der Stadtrat soll aufzeigen, wie die Religionszugehörigkeit der Schülerinnen und Schüler in den verschiedenen Quartieren aussieht, wie religiös begründete Absenzen – etwa an muslimischen Feiertagen oder während des Ramadans – gehandhabt werden und wie mit der Ablehnung von Schwimmunterricht umgegangen wird. Auch religiös motivierte Ernährungswünsche an städtischen Mittagstischen, wie Halal- oder koschere Verpflegung, werden explizit thematisiert.
Grundsatz der religiösen und weltanschaulichen Neutralität
Ein weiterer Schwerpunkt betrifft den islamischen Religionsunterricht: Hüssy fordert Auskunft darüber, welche Organisationen diesen anbieten, in welcher Sprache unterrichtet wird, nach welchen Lehrmitteln gearbeitet wird und ob diese Inhalte geprüft werden. Zudem will die SVP-Fraktion wissen, auf welcher Rechtsgrundlage Schulräume oder andere öffentliche Gebäude für islamischen Unterricht zur Verfügung gestellt werden. Insgesamt verlangt die Interpellation damit einen transparenten Überblick, wie Wil mit religiösen Symbolen und Praktiken im Schulalltag umgeht – und ob der Grundsatz der religiösen und weltanschaulichen Neutralität tatsächlich gelebt wird.