Schlagzeilen über Impf-Pflicht an Grossveranstaltungen wie Konzertbesuche oder Sportveranstaltungen dominieren zurzeit die Medien.
Rechtlich noch offen
Rechtlich wäre das zulässig, schreibt Rechtsanwältin Ingrid Ryser im Namen des Bundesamts für Justiz sowie des Bundesamts für Gesundheit im Blick: «Grundsätzlich ist es nicht ausgeschlossen, geimpfte und nicht geimpfte Personen rechtlich anders zu behandeln. Solange nichts anderes geregelt ist, hat jede und jeder die Freiheit zu entscheiden, mit wem man einen Vertrag abschliessen will.»
Ryser betone aber, dass es für allgemeingültige Antworten, ob und in welchem Kontext Ungleichbehandlungen von geimpften und nicht geimpften Personen zulässig sein könnten, noch zu früh sei. Etwas anders präsentiere sich die Situation im Bereich von staatlichen Aufgaben. «Dort wäre eine gesetzliche Regelung notwendig, falls geimpfte und nicht geimpfte Personen unterschiedlich behandelt werden sollten.»
Übertragen geimpfte Personen das Virus?
Fakt ist, dass die Wissenschaft bisher noch nicht weiss, ob geimpfte Personen das Virus weitergeben können oder nicht. «Man selbst ist geschützt, kann aber eventuell noch jemand anderen anstecken» – so der aktuelle O-Ton aus der Medizin.
Die Teilnahme am öffentlichen Leben vom Impfstatus festzumachen, hält beispielsweise Medizinethiker Georg Marckmann ethisch für vertretbar. Das erklärte der Leiter des Instituts für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin an der Ludwig-Maximilians-Universität München und Präsident der Akademie für Ethik in der Medizin der „Welt“.
Ob man das in der Schweiz auch so sieht, wird sich zeigen. Und ebenfalls noch offen wäre dann die Frage, ob alle Mitarbeitenden der Veranstaltung ebenfalls geimpft sein müssten...