Wer auf der Piste eine Bodenwelle übersieht, stürzt und sich das Bein bricht, ist über die obligatorische Unfallversicherung des Arbeitgebers gedeckt. Vorausgesetzt, er arbeitet im Schnitt mindestens acht Stunden pro Woche. Die obligatorische Unfallversicherung übernimmt Auslagen wie Heilungskosten oder den Erwerbsausfall. Selbständig erwerbende und nicht berufstätige Personen können sich bei einem Privatversicherer oder der Krankenkasse gegen Unfall versichern.
Unfall mit Drittpersonen
Sobald mehrere Personen in einen Unfall verwickelt sind, bezahlt die Unfallversicherung des Opfers zwar als erste Instanz, holt sich die Auslagen aber vom Unfallverursacher zurück. Ist das Opfer auf medizinische Betreuung angewiesen oder ist es nach dem Unfall sogar invalid, können diese Forderungen schnell existenzbedrohende Ausmasse annehmen. Die Privathaftpflichtversicherung des Unfallverursachers springt hier ein.
Korrektes Verhalten im Unfall mit Dritten
Bei einem Unfall mit Drittpersonen sind Sie gut beraten, wenn Sie folgende Tipps beachten:
- Machen Sie Fotos von der Unfallstelle.
- Nehmen Sie die Adresse von Beteiligten und Zeugen auf – auch, wenn im Moment keine Verletzung sichtbar ist oder diese harmlos erscheint.
- Bewahren Sie Quittungen von Kosten auf, die wegen des Unfalls zusätzlich angefallen sind.
Gerne beantworten wir Ihre Fragen. Sie erreichen uns unter 071 913 50 60 oder wil@mobiliar.ch.