Schutzkonzept für die Turn- und Sportanlagen der Stadt Wil
Gültig ab 1. März 2021 bis auf Weiteres
1 Neue Richtlinien ab 1. März 2021
Der Bundesrat hat am 24. Februar neue Massnahmen zur Bekämpfung des Corona Virus festgelegt. In den Schul- und Sportanlagen der Stadt Wil gelten folgende Bestimmungen:
1.1 Hallenöffnungszeiten und Trainingsbetrieb
Der Bundesrat hat beschlossen, dass Sportaktivitäten in Innenräumen nach wie vor nicht erlaubt sind. Diese Weisung gilt für alle Indoor-Sport- und Freizeitanlagen der Stadt Wil inkl. Sportpark Bergholz. Der Beschluss des Bundesrates gilt ab Montag, 1. März 2021.
Ausnahme: Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 20 Jahre (bis und mit Jahrgang 2001) ist der Trainingsbetrieb ohne Einschränkung der Gruppengrösse und Sportart möglich.
Die Turnhallen der Stadt Wil sind für diese Altersgruppe bis 22.00 Uhr gemäss Belegungsplan geöffnet.
Die Sportanlagen im Freien (Leichtathletik-Anlage Lindenhof, Vita Parcours, Boulderfelsen etc.) dürfen genutzt werden. Es gelten die Weisungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) für den öffentlichen Raum. Insbesondere gilt, dass sich einzelne Trainingsgruppen von maximal 15 Personen auf einer Anlage aufhalten dürfen. Zudem ist mindestens 1.5m Abstand einzuhalten. Kann dieser Mindestabstand während des Trainings nicht eingehalten werden, gilt die Maskenpflicht. Erlaubt sind ausschliesslich Sportarten ohne Körperkontakt.
1.2 Maskenpflicht
In den Sportanlagen der Stadt Wil gilt Maskenpflicht. Dies gilt für sämtliche Innenräume (inkl. Sporthalle selber) sowie auch Aussenbereiche rund um die Sportanlage. (Bsp. Eingangsbereiche, Garderobe)
Von dieser Regelung ausgenommen sind:
• Kinder vor ihrem 12. Geburtstag
• Personen, die nachweisen können, aus besonderen Gründen, insbesondere medizinischen, keine Gesichtsmaske tragen zu können.
1.3 Wettkämpfe
Veranstaltungen und Wettkämpfe im Erwachsenen-Breitensport sind nach wie vor nicht erlaubt. Wettkämpfe von Leistungssportlerinnen und Leistungssportlern, welche Angehörige eines nationalen Kaders sind, sind unter Einhaltung des Schutzkonzepts für den Wettkampfbetrieb der Stadt Wil sowie den jeweiligen Schutzkonzepten der Verbände, möglich. An sämtlichen Wettkämpfen sind Zuschauende nicht erlaubt.
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 20 Jahren (bis und mit Jahrgang 2001)
Für diese Altersgruppe ist der Trainingsbetrieb ohne Einschränkung der Gruppengrösse und Sportart möglich. Auch die Teilnahme an Sportwettkämpfen ohne Publikum ist für diese Altersgruppe erlaubt.
2 Weitere Auflagen
Es gelten folgende Auflagen, um die Turn- und Sportanlagen benützen zu können:
• Symptomfrei ins Training/Wettkampf
• Einhaltung der Hygieneregeln des BAG
• Lüften der Turn- und Sporthalle nach dem Training
• Präsenzlisten (Rückverfolgung von engen Kontakten – Contact Tracing)
• Bezeichnung verantwortliche Person
3 Benutzung von Sportmaterial
Das Sportmaterial in den Turn- und Sporthallen kann von den Vereinen uneingeschränkt benutzt werden, sofern es zur Verfügung steht.
4 Reinigung Geräte
Die Turn- und Sportgeräte sind nach dem Training/Wettkampf zu reinigen. Es stehen den Vereinen Reinigungsmittel vor Ort zur Verfügung. Bei den Aussenanlagen müssen die Vereine selber für Reinigungsmittel besorgt sein.
Die Türgriffe und Handläufe werden durch den Hausdienst regelmässig gereinigt. Die Hygiene und Sauberkeit der Turnhallenräumlichkeiten, WC-Anlagen, Garderoben und Duschen richten sich nach dem normalen Reinigungsplan vor COVID-19.
5 Schutzkonzept der Verbände
Bitte beachten Sie jederzeit das Schutzkonzept des jeweiligen Sportverbandes. Die Bestimmungen des Verbandes sind ergänzend zu dem Schutzkonzept für die Turn- und Sportanlagen der Stadt Wil einzuhalten.