Für Zahlungen aus dem Wiederaufbaufonds sind demnach für alle Mitgliedstaaten klare Regeln festgelegt worden. "Diese Investitionen gibt es nur mit Reformen und die sind festgeschrieben in den länderspezifischen Empfehlungen", sagte von der Leyen. "Für Polen gilt seit Jahren die Reformforderung, die Unabhängigkeit der Justiz wiederherzustellen." Die Forderungen an Polen seien auch nicht ungewöhnlich. "Wir haben mit allen Mitgliedstaaten Verpflichtungen vereinbart, die an die Zahlungen gekoppelt sind", so von der Leyen.
Nach aktuellen Berechnungen soll Polen aus dem Corona-Wiederaufbauplan etwa 23,9 Milliarden Euro an Zuschüssen und zusätzliche Kredite in Milliardenhöhe erhalten.
Im Streit mit Polen geht es vor allem darum, die Arbeit der umstrittenen Disziplinarkammer zur Bestrafung von Richtern zu stoppen. Die Kammer kann jeden Richter oder Staatsanwalt entlassen. Die Tätigkeit ist nach EuGH-Entscheidungen nicht mit EU-Regeln zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz vereinbar.