Für Besuche in Alters- und Pflegeheime ist die Hygienemaske Pflicht. Thurvita hat dafür eigene Erklärvideos veröffentlicht.
BESUCHE IN ALTERSHEIMEN - ABER SICHER!
Die Kantone St. Gallen und Thurgau geben klare Regeln für Besuche in Alters- und Pflegeheimen ab dem 30. Mai 2020 vor. Personen, die zu Besuch kommen, melden sich vorgängig telefonisch an. Um im Falle einer Infektion die Kontaktpersonen ausfindig machen zu können, müssen die Besucherinnen und Besucher ihre Kontaktdaten angeben. Bevor Sie das Heim betreten, geben die Besuchenden eine schriftliche Bestätigung ab, dass sie keine Erkältungssymptome spüren.
Hygiene ist Pflicht
Bewohnende dürfen maximal zwei Personen gleichzeitig empfangen. Es stehen sowohl das Zimmer des Bewohnenden als auch die öffentlichen Bereiche zur Verfügung. Die Besucher müssen die Schutz- und Hygienemassnahmen des BAG einhalten. Während der gesamten Besuchszeit tragen Besuchende und Besuchte eine Hygienemaske.
Restaurants "Chez Grand Maman"
Aus Platzgründen bleiben die "Chez Grand Maman"-Restaurants für Gäste aus der Stadt geschlossen. Für Besuchende und Bewohner sind die Restaurants im Alterszentrum Sonnenhof und im Pflegezentrum Fürstenau vom 30. Mai bis am 5. Juni nachmittags geöffnet. Ab Samstag, 6. Juni 2020 servieren die Restaurants auch wieder Mittagsmenus. Die Tische müssen vorgängig reserviert werden.
"Wir können Corona"
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