Nun ist das kantonale Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG) an der Reihe. Die Aufgaben des AREG ist es, den kommunalen Richtplan zur Kenntnis zu nehmen, den Rahmennutzungsplan mit Baureglement und Zonenplan sowie die dazugehörigen Berichte zu prüfen und zu genehmigen. Das Amt wird dazu voraussichtlich mehrere Monate benötigen – auch andere St.Galler Gemeinden überarbeiteten aufgrund des neuen Planungs- und Baugesetzes ihre Ortsplanungen, die genehmigt werden sollen.
Die Gemeinde zeigt sich optimistisch
Der Gemeinderat ist guter Dinge, dass das AREG den Erlassen zustimmen wird. Die Einsprechenden erhalten anschliessend mit einem Gesamtentscheid die Möglichkeit, gegen den Rahmennutzungsplan, den Volksentscheid sowie die Genehmigung des AREG zu rekurrieren.