Mitte November 2025 ist bei fünf Vögeln im Ententeich beim Stadtweier in Wil das Vogelgrippe-Virus nachgewiesen worden. Aus diesem Anlass wurden die Tierhaltung aufgelöst und verschiedene Präventionsmassnahmen ergriffen. In der Folge wurden mehrere Betriebe beprobt. Dabei wurde das Vogelgrippe-Virus nirgends nachgewiesen. Nun können die Vogelgrippe-Zonen in der Region Wil aufgehoben werden.
Was es zu beachten gilt
Die Schweiz gilt weiterhin als Beobachtungsgebiet. Somit gilt weiterhin: Alle Geflügelhalter müssen Krankheitszeichen sofort der Bestandestierärztin oder dem Bestandestierarzt melden. Dazu zählen Atemprobleme oder ein deutlicher Rückgang bei der Eierproduktion, der Futter- und der Wasseraufnahme.
Betriebe mit 50 oder mehr Tieren haben weiterhin zusätzliche Pflichten. Sie müssen den Auslauf sichern und Hühner getrennt von Gänsen, Enten und Laufvögeln halten. Auch gelten Hygienevorschriften: Der Zutritt muss beschränkt werden, eine Hygieneschleuse und Kleiderwechsel sowie Händewaschen und -desinfektion sind Pflicht. Betriebe mit 100 oder mehr Tieren müssen zudem festhalten, wenn Tiere sterben oder besondere Krankheitsanzeichen zeigen.
Alle Massnahmen werden sämtlichen Tierhalterinnen und Tierhaltern dringend empfohlen – auch bei kleiner Tierzahl. Sie tragen entscheidend dazu bei, die Tiere zu schützen und neue Ausbrüche zu verhindern.